Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
So wie ich Sie verstanden habe, haben Sie den Mietvertrag im Einvernehmen mit dem Vermieter vorzeitig beendet, unter der Bedingung, dass ein Nachmieter gefunden wird. Der Mietvertrag mit dem Nachmieter ist jedoch nicht zustande gekommen, da Sie dem Nachmieter falsche Tatsachen mitteilten.
Daher ist die Bedingung nicht eingetreten und Ihr Mietvertrag nicht beendet. Sie sind daher verpflichtet, bis zum vertraglich vereinbarten Ende Miete zu zahlen. Zur Sicherung der Ansprüche aus dem Mietverhältnis kann der Vermieter auch die Kaution zurückbehalten.
Sollte der Mieter sich dennoch einverstanden erklären, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden - ohne auf Mietzinszahlung zu beharren - dann müssen Sie selbstverständlich nichts nachzahlen.
Bei der Rückgabe muss die Wohnung gem. §546 BGB
geräumt sein, ansonsten liegt keine Rückgabe vor bzw. Sie machen sich schadensersatzpflichtig.
Ansprüche gegen den Nachmieter haben Sie ebenfalls nicht da Sie ihm unter Angabe von falschen Angaben die Möbel verkauften, er könne in die Wohnung einziehen. Dadurch ist die Geschäftsgrundlage weggefallen gem. §313 Abs. 1 BGB
.
Fazit: Sie müssen sich leider so behandeln lassen, als wäre der ursprüngliche Vertrag mit dem Vermieter noch gültig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Diese Antwort ist vom 07.01.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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Sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Der Nachmieter und Vermieter haben den Mietvertrag abgeschlossen. Beide Vertragspartner haben unterschrieben.Nachträglich wurde er jedoch wieder aufgelöst.
Ist die Situation für mich dann immer noch die gleiche?
Lieben Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
ja das Ergebnis ändert sich nicht dadurch.
Da die Bedingung weggefallen ist, ist die vorzeitige Beendigung Ihres Vertrages gegenstandslos.
Leider kann ich Ihnen keine günstigere Antwort geben.
Beste Grüße
RA Richter