Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe im Jahre 2001 einen „Mietvertrag für Wohnräume" abgeschlossen, Beginn des Mietverhältnisses 01.09.2001; der Mietvertrag ist datiert auf den 12.07.2001. Zu den Kündigungsfristen heißt es im Mietvertrag: Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind. 6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 5 Jahre vergangen sind. 9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 8 Jahre vergangen sind. 12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 10 Jahre vergangen sind. ... eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Kündigungsfristen neu regelt.