Mit Schreiben vom 25.4.2012 baten wir um eine vorzeitige Auflösung des Vertrags und hielten zu Anfang des Briefes fest: "Vorsorglich und für den Fall, dass meine Bemühungen, ggf. auch gerichtliche, keinen Erfolg haben, weise ich darauf hin, dass ich eine Verlängerung des Vertrages auf keinen Fall wünsche." ... Das Unternehmen meint, es handele sich bei dem zitierten Satz nicht um eine fristgerechte Kündigung. ... Ist das eine Kündigung gewesen oder nicht?