Kündigung Vermieter, Zwangsverwaltung
vom 13.12.2006
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
4.Ist der Unterschied zwischen der tatsächlich gezahlten und der im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Miete ein Mietrückstand, der uns als Vermieter zu einer Kündigung (fristlos in Kombination mit fristwahrend)?