Kündigungsfrist Arbeitgeber gleich Arbeitnehmer
vom 27.2.2017
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Zu meiner Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag folgendes: "Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist mit drei Monaten zum Quartal möglich. Die Verlängerung der Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gelten für den Arbeitnehmer entsprechend". Bedeutet das, dass ich aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit nunmehr bereits eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartal habe?