Vertragsrecht, Immobilien, Schaden verschwiegen, WEG-Sitzung, Sondernutzungsrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Nun wirft uns der Käufer vor, wir hätten ihm einen Schaden am Dach verschwiegen. ... Die Käufer werfen uns jetzt vor, den "Schaden" am Dach vorsätzlich verschwiegen zu haben. ... (Das Rücklagenkonto weist nur einen relativ kleinen Wert auf) Hier die Fragen: 1.