Sehr geehrte Damen und Herren, Stichwort: § 1370 BGB (Surrogationserwerb), PKW bei Hausratsverteilung, Ausgleichsanspruch •ich habe vor zehn Jahren meinen VW Golf mit in die Ehe gebracht und war seither bei jedem Autokauf (Kauf eines neuen Gebrauchten entweder gegen Inzahlunggabe des „Alten“ bzw. ... Kaufvertrag und alleine in den Fahrzeugpapieren eingetragen •meine Frau und ich leben getrennt und befinden uns im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft; die gemeinsamen Kinder leben bei mir und meine Frau zahlt Barkindesunterhalt •das Ersatzfahrzeug war bis auf das derzeitige Fahrzeug jeweils ein Golf; jetzt handelt es sich um einen Renault Kangoo •das Geld für die Autos wurde jeweils von unserem gemeinsamen Girokonto bezahlt •meine Frau hat sich erst nach unserer Trennung erstmalig einen PKW gekauft •der Golf/Kangoo wurde bis heute nur für familiäre Zwecke genutzt; zur Arbeit fahre ich mit der Bahn; nach unserer Trennung leben die Kinder bei mir und ich nutze den Kangoo weiterhin nur für familiäre Zwecke •der Renault Kangoo gehört der Fahrzeugklasse der sog. Hochdachkombis an (Preis von 10.000 – 18.000 Euro)und liegt wertmäßig unter der Kompaktklasse (Preis von 12.000 – 24.000 Euro), zu der der VW Golf zu rechnen ist (Informationen zu Fahrzeugklassen und -preisen aus Wikipedia Ich gehe davon aus, dass der Kangoo nach § 1370 BGB (Surrogationserwerb) in meinem Alleineigentum steht und keinerlei Raum für einen finanziellen Ausgleichsanspruch seitens meiner Frau besteht und der Kangoo als Haushaltsgegenstand (Nutzung für Familienzwecke) auch nicht Gegenstand eines möglichen Zugewinnausgleichs ist.