Verwirrende SFN Zuschläge
vom 8.8.2022
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Der Betrieb handhabt das nun so, das bei einem Nachtdienst ab 22:45 Uhr, beginnend an einem Sonntag, 1:25h Sonntagszuschlag und 6h Nachtzuschlag gezahlt werden und andersrum (Nachtdienst in den Feiertag gibt zuerst Nacht- dann nur noch Feiertagszuschlag). Nun ist es aber zu lesen, dass bei Feiertagen der Zuschlag doch auch bis 4 Uhr am Folgetag gezahlt werden muss und der Nachtzuschlag unabhängig vom Sonn- und Feiertagszuschlag gezahlt werden sollte.