Abmahnung mit falscher Fristsetzung
vom 3.3.2007
50 €
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Ich wurde mit Schreiben vom 22.12.2006 bezüglich falscher Widerrufsbelehrung in Ebay abgemahnt. Die Gründe für die Abmahnung waren an sich zutreffend. ... Nun meine Frage: Die zweite Abmahnung dürfte aufgrund des zum Zeitpunkt der Abmahnung längst nicht mehr aktiven Angebotes hinfällig sein.