Abmahnung Widerruf Ebay
17. November 2008 22:46
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in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe gewerblich einen Account auf Ebay. U.a. verwende ich für meine Angebote das neue amtliche Muster für die Widerrufsbelehrung gemäß BGB-InfoV Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3) unter Beachtung der Gestaltungshinweise wie folgt:
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB
in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV
sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV
. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
[Name gelöscht]
[Adresse gelöscht]
Email: [URL gelöscht]
Fax: [Fax-Nr. gelöscht]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Vor einigen Tagen bekam ich mit Bezugnahme auf meinen Ebay-Account eine Abmahnung inkl. einer Vollmacht und einer Unterlassungserklärung von einer Anwaltskanzlei mit nachfolgendem Wortlaut per Einwurf-Einschreiben. Ein im Schreiben benanntes Fax ist bei mir nie eingetroffen.
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VORAB PER TELEFAX: [Nummer gelöscht]
[Ort, Name, Datum, Aktenzeichen gelöscht]
[Name gelöscht] ./. [Name gelöscht]
Sehr geehrte [Name gelöscht],
in obiger Angelegenheit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen der Frau
[Name gelöscht], Inh. der Firma [Firmenname gelöscht], Schmuck- und Uhrenhandel,
geschäftsansässig [Adresse gelöscht] vertrete. Auf uns lautende Vollmacht ist dem Schreiben beigefügt.
Unsere Mandantin betreibt einen Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und
Schmuck unter obiger Adresse in einem Ladengeschäft an Endverbraucher.
Ausweislich der uns vorliegenden Informationen sind Sie ebenfalls im Bereich des
Schmuckhandels tätig. So verkaufen Sie über die Internetplattform Ebay unter der
Firmierung [Name gelöscht] als shop-Betreiber bundesweit Schmuck an
Letztverbraucher. Sie stehen danach mit unserer Mandantin in einem konkreten
Wettbewerbsverhältnis.
Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Sie im Zusammenhang mit Ihren Angeboten
den Ihnen im Fernabsatz obliegenden Informations- und Belehrungspflichten nicht
Ordnungsgemäß nachkommen und gegen weitergehende verbraucherschützende
Vorschriften verstoßen.
Als Unternehmer sind Sie aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des § 312 c Abs. 1 S. 1 BGB
dazu verpflichtet, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe von deren
Vertragserklärung, in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmitteln
Entsprechenden Weise klar und verständlich die in § 1 Abs. 1 BGB-InfoVO
Aufgeführten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die von Ihnen gemachten
Angaben entsprechenden dem gesetzlichen Gebot nicht.
Es findet sich innerhalb der von Ihnen bereits gestellten Widerrufsbelehrung eine Klausel
Über den Widerruf des Verbrauchers. Diese Klausel ist nicht ordnungsgemäß.
Es heißt dort u.a.: „Können Sie die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder
Nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf.
Wertersatz leisten..“
Diese Klausel verstößt gegen die gesetzliche Regelung des § 357 III BGB
, wonach
Wertersatz vom Verbrauche nicht verlangt werden kann, sofern er nicht spätestens bei
Vertragschluss in Textform entsprechend belehrt worden ist. Da der Kunde bei ebay mit
Ausübung der Sofortkaufen-Funktion oder Abgabe des Höchstgebotes den
Vertragsabschluss herbeiführt, können Sie den obigen Anforderungen nicht genügen
(OLG Stuttgart, Beschl. V. 04.02.2008, Az. 2 U /1/07; KG Berlin, Beschl. V. 09.11.2007
Az. 5 W 304/07
, GRUR-RR 2008; 131; OLG Köln, Urteil v. 24.08.2007 Az. 6 U 60/07
).
Eine Verpflichtung zur Leistung von Wertersatz scheidet entgegen den Angaben in
Ihrer Belehrung somit aus.
Mithin steht Ihre Widerrufsklausel im Widerspruch zu § 355 Abs. 2 S. 2 BGB
. Die
Vorgenannte Rechtsverletzung erweist sich gegenüber meiner Mandantin als unlauter
Nach den §§ 3,4 Nr. 11 UWG
, da die angeführten Vorschriften zu den
Unterrichtspflichten bezüglich der Widerrufsrechte dazu bestimmt sind, im Interesse
Der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und es sich nicht lediglich um einen
Bagatelleverstoß handelt.
Unsere Mandantin ist nicht gewillt, die geschilderte Rechtsverletzung hinzunehmen,
weshalb ich Sie aufzufordern habe, unserem Mandaten gegenüber, zu unseren Händen
und hier eingehend bis spätestens
21. November 2008, 12.00 Uhr,
die als Anlage vorbereite Verpflichtungserklärung abzugeben.
Ferner haben Sie die Kosten unserer Inanspruchnahme ohne Rücksicht auf irgendein
Verschulden bereits nach § 12 Abs.1 S. 2 UWG
zu tragen haben. Diese berechnen sich
Wie folgt.
Kostenrechnung gem. § 10 RVG
Streitwert: 7.500,00 EUR
1,3 Geschäftsgeb. §§ 2,13 Nr. 2300 VV RVG 535,60 EUR
Postentgelt Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme, netto 555,60 EUR
19 % Mwst. Nr. 70008 VV RVG 105,64 EUR
SUMME 661,24 EUR
Den Eingang des zu erstattenden Netto-Betrages in Höhe von 555,60 EUR erwarten wir
Ebenfalls innerhalb der oben aufgeführten Frist.
Im Falle fruchtlosen Fristablaufs werden wir unserer Mandantin empfehlen, sofort
Gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Fristverlängerungen kommen wegen der
Dringlichkeit der Sache grundsätzlich nicht in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
[Name gelöscht]
Rechtsanwalt
Unterlassungserklärung
Frau
Verpflichtet sich gegenüber Frau [Name gelöscht], Inhaberin der Firma [Name u. Adresse gelöscht]
1.
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken auf der Handelsplattform Ebay
als Dienstanbieter einen Teledienst zu betreiben und zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages ge-
genüber Verbrauchern Schmuck anzubieten oder anbieten zu lassen und dabei im Kontext der gesetz-
lichen vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, wie folgt zu belehren:
„Können Sie die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zu-
stand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten.“
2.
Frau [Name gelöscht] allen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die unter Ziffer 1 genannten Verlet-
zungshandlungen entstanden ist oder noch entsteht;
3.
für jeden künftigen Verstoß gegen die Verpflichtung gem. Ziffer 1 unter Verzicht auf den Einwand
des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR (in Worten: EURO
Fünftausendeinhundert) an Frau [Name gelöscht] zu zahlen;
4.
Frau [Name gelöscht] von den durch diese Abmahnung entstandenen Kosten der Beauftragung der
Rechtsanwälte [Name gelöscht] in Höhe von netto 555,60 EUR durch Zahlung an die Rechtsanwaltskanzlei
[Name gelöscht] freizustellen.
Ort, Datum Unterschrift
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Nach meinem Rechtsverständnis und Studium der erwähnten Gesetze und diversen Internetseiten ist diese Abmahnung unberechtigt und ich möchte gerne folgendes Schreiben als Antwort erwidern:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 12.11.2008, [Name gelöscht] ./. [Name gelöscht], Aktenzeichen [AZ gelöscht]
Mit Bezugnahme auf § 14 BGB-InfoV Abs. 1
weisen wir einen Verstoß gegen § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB
zurück. Die Belehrung über das Widerrufsrecht genügt den Anforderungen des § 355 Abs. 2 und den diesen ergänzenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn das Muster der Anlage 2 in Textform verwandt wird.
Unsere Widerrufsbelehrung entspricht Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 „Muster für die Widerrufsbelehrung“ insbesondere unter Beachtung des Gestaltungshinweises nach (7).
Auszug Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3, Gestaltungshinweis 7:
(7) Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB
und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“
Somit liegt kein Verstoß gegen § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB
vor.
Des weiteren verstoßen wir nicht gegen § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB
, da dem Kunden von uns eine Frist von einem Monat gewährt wird.
Da wir konform mit der aktuellen Gesetzeslage sind, liegt hier ebenso kein unlauterer Wettbewerb gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG
vor.
Somit betrachten wir Ihre Aufforderung zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung als gegenstandslos. Die Ihnen entstandenen Kosten werden durch uns nicht getragen, insbesondere weil die Abmahnung nicht berechtigt ist und somit §12 Abs. 1 Satz 2 UWG
nicht zum Tragen kommt.
Mit freundlichen Grüßen
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Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Ist mein Widerspruch gerechtfertigt?
2. Ist das Schreiben aus Ihrer fachlichen Sicht in Ordnung bzw.
welche konkreten Änderungen sollten Ihres Erachtens nach
durchgeführt werden?
Über eine kompetente, juristische Unterstützung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen