Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
In der Tat ist es so, dass Sie die Widerrufsbelehrung nicht allein auf die MICH-Seite stellen können. Am Besten sollte die Belehrung direkt auf der Angebotsseite stehen. Auch die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ ist hier zu recht gerügt worden, da der Käufer daraus nicht genau ersehen kann, dass die Belehrung ihm noch einmal in Textform (d.h. zB auch per E-Mail) zugesendet werden muss. Auch beträgt die Widerrufsfrist einen Monat.
Insofern haben Sie keine korrekte Widerrufsbelehrung angegeben, was dazu führt, dass Sie sich wettbewerbswidrig verhalten haben, weshalb Sie von einem Mitwettbewerber auch abgemahnt werden können.
Grundsätzlich müssen Sie dann auch die Kosten des Rechtsanwaltes tragen und die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Da diese mir nicht vorliegt, kann ich Ihnen nicht sagen, ob die Unterlassungserklärung als solche richtig formuliert ist. Auch was die Kosten angeht, kann ich Ihnen, da ich nicht weiß, welcher Streitwert dort angegeben ist, nur folgendes antworten: Sie müssen, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, nicht die USt. auf der Kostennote tragen. Diese würde bei einem gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren nämlich auch nicht angesetzt. Was den Streitwert angeht, werden Sie wohl nicht unter 5.000 EUR kommen.
Oft ist es allerdings so, dass auch der Abmahnende Fehler auf seiner Angebotsseite hat. Diese sollten Sie sich noch einmal anschauen. Denn wenn sich dort auch Abmahnungsfähiges findet, hätten Sie eine Grundlage, sich mit der Gegenseite zu einigen.
Ansonsten kann ich Ihnen nur raten, Ihre Angebotsseite den gesetzlichen Vorschriften entsprechend umzugestalten und hinsichtlich der an Sie gerichteten Abmahnung „in den sauren Apfel“ zu beißen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen die hier nur mögliche erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maldonado
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