Mietnachforderung wegen zu geringer Mietabbuchung
vom 16.11.2011
51 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Die Frau hatte statt der im Vertrag als Staffelmiete vereinbarten Mieterhöhung über zweieinhalb Jahre die ursprüngliche Grundmiete abgebucht.