2) Wenn es gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch kommt, kann es m.E. auch keine Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung eines Vertrages geben, da $3 (1) gar nicht eintreten kann (Auftragserteilung). ... Zur Durchführung der Leistungen wird Herr xxx (Mein Mitarbeiter) eingesetzt. §4 (1)Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer in § 4 (2) näher bestimmten Frist nach dem Gespräch beim Kunden keine Aufträge anzunehmen, die seine Verfügbarkeit bzw. die Verfügbarkeit seiner Mitarbeiter für das Projekt beeinflussen könnten. (2)Die Länge dieser Frist richtet sich nach der Dauer, die sich der Kunde von Auftraggeber zur Entscheidungsfindung bezüglich der Besetzung des Projektes mit dem Auftragnehmer erbittet. Die Frist beträgt jedoch höchstens 2 Tage. (3)Das Gespräch mit dem Kunden findet am 16.10.2006 statt.