Nun verhält es sich so, daß nach verhärteten Fronten ein Gespräch über die Übergabe der kostenpflichtigen Domain leider nicht mehr stattfinden konnte, das schriftliche Angebot der Übernahme aber unmittelbar nach Ausscheiden der Person erfolgte.
Meine Frage nun: Wie verhält es sich in den ersten 6 Wochen in der noch kein Krankengeld von der Krankenkasse bezogen wird und man sich in der Lohnfortzahlung befindet?
Angeblich kann der Tatzeitpunkt, der Dateiname, der Internetprovider und damit die IP-Adresse in Verbindung mit einem strafrechtlichen Verhalten gerichtsverwertbar nachgewiesen werden. Da der direkte Verursacher nicht ermittelt wurde, die Forderung nur mit einfacher Post zuging und hier ein beweisbares Straf-Verhalten allgemein angezweifelt wird, gehe ich davon aus, dass das hierzu bekannte Rechtanwaltbüro Nümann, Lang nur abzocken will. Wie soll ich mich in dieser Angelenheit verhalten?
Für die nächste Eigentümerversammlung habe ich kurzfristig eine erweiterte Tagesordnung erhalten, die folgende Punkte umfaßt: - Aufhebung des Beschlusses, der die Teilungserklärung dahingehend ändert dass die Fenster Sondereigentum sind (analog Entscheidung BHG vom 20.9.2000) und Beschlussfassung, dass die Fenster ab sofort wieder Gemeinschaftseigentum sind - Beschluss über die Erneuerung der Fenster in einer Wohneinheit - Antrag auf Kostenübernahme für die Erneuerung der Fenster Nun benötige ich einen Rat bezüglich des weiteren Verhaltens: - ist es möglich, den Antrag auf "Rückwandlung" der Fenster in Gemeinschaftseigentum zu verhindern und wenn ja wie - falls die "Rückwandlung" in Gemeinschaftseigentum nicht zu verhindern ist, wie verhalte ich mich, um die Kosten für die bereits erneuerten Fenster erstattet zu bekommen und wie setze ich die Kosten an?
Die Problematik ist die folgende.Ich bin am 07.11.2013, mit meiner Freundin im Rahmen einer Pauschalreise, von Frankfurt nach Punta Cana geflogen und am 21.11.2013 von Punta Cana nach Frankfurt zurück.
Ich möchte gern im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit für Familienfeiern (Geburtstage, Hochzeiten usw.) kleine Spielbereiche vermieten, allerdings ohne diese klassischen Spielgeräte wie Hüpfburgen, sondern lediglich Kindertische + Stühle, Aufbewahrungsboxen aus Holz, Spielteppiche, ein Kinderspielzelt und entsprechendes Spielzeug wie Eisenbahn, Puppe + Zubehör, Malsachen, Legosteine usw.
Ergeben sich aus dem Verhalten des Verkäufers (Verkauf des angeblich nicht mehr verfügbaren Fahrzeuges zu höherem Preis) irgendwelche Ansprüche?
Macht eine Zeugnisverweigerung durch meine Mutter Sinn (ihr Verhalten im Rahmen einer direkten Befragung erscheint mir zweifelhaft)? ... Macht es Sinn zunächst im Rahmen einer Akteneinsicht vorzugehen?
Folgender Fall: Online-Enzyklopädie, frei zugänglich, kostenfrei, keine AGB/Nutzungsbedingungen, keine Identitätsabfrage, Pseudonyme oder Name optional als Benutzerkennwort. Benutzer Sowieso meldet sich mit richtigem Namen an. Es gibt Probleme, Benutzer wird gesperrt, meldet sich unter Pseudonym neu an.
Nun meine Fragen: Wie verhalte ich mich gegenüber der Tatsache, dass der Polizist diese Informationen widerrechtlich weiter gegeben hat, damit mein Mann alles erfährt (es handelt sich um einen Vereinskollegen)? Wie verhalte ich mich gegenüber der Tatsache, dass mir kalt lächelnd ein saftiger Observationsbetrag in Rechnung gestellt wurde, dessen Zielsetzung nach Entdeckung nie erreicht werden kann?
Gegen dieses Ansinnen legte ich Widerspruch ein, der von der ARGE abgewiesen wurde, weil es sich bei dem Schreiben ja NICHT um einen Verwaltungsakt gehandelt hätte, man meinen Widerspruch aber als Mitwirkung im Rahmen des SGBII ansehen würde (ich berief mich bei meinem Einspruch nach einer Beratung durch www.frag-einen-anwalt.de auf ein Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen L8 AS 165/06 ER nachdem diese Bescheinigung lediglich bei einem NEUBEZUG zu erbringen sei). ... Können Sie mir einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll?
Scheidungsfolgenvereinbarung geeinigt, die allein der Anwalt meines Mannes in den korrekten juristischen Rahmen formulierte. Im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte mir mein Mann statt Ehegattenunterhalt/Zugewinn eine einmalige Zahlung.