Es kamen weder schriftlich noch mündlich Widersprüche. ... Fragen: 1.Meine nebenberufliche Tätigkeit ist meiner Meinung nach aufgrund des beschriebenen Umfanges und der beschriebenen Art (kaum/kein Lärm, nebenberuflich, von Außen nur bei Paketversand mit ohnehin am Ort verkehrenden Paketdiensten sichtbar, Wohnung weiterhin überwiegend zu Wohnzwecken genutzt) so beschaffen, dass sie die Mitbewohner nicht mehr stört, als eine Nutzung meiner Wohnung zu reinen Wohnzwecken. ... Die Frage ist, ob dieser Anspruch auch gegenüber der Eigentümergemeinschaft besteht) Oder kann die Eigentümergemeinschaft/Hausgemeinschaft mir (bzw. meinem Vermieter) tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit von oben beschriebener Art versagen?