Kunde zahlt nicht, für zusätlich von ihm bestelltes Material und Leistungen
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Während der Baumaßnahme bestellte der Kunde mehr Material als angeboten wurde und zugehörige Leistungen wodurch sich gegebenenfalls auch Komponentenänderungen ergeben haben und anderen diversen elektrischen Schnickschnack. ... Bei abschließender Rechnungserstellung wurden für die zusätzlichen Materialien und Leistungen die gleichen Einezelpreise wie im Angebot veranschlagt. ... Als Handwerker möchte ich natürlich die volle Rechnungssumme von dem Kunden bezahlt haben, weil es unstrittig ist, dass sämtliches Material eingebaut und Leistungen erbracht wurden.