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Kunde zahlt nicht, für zusätlich von ihm bestelltes Material und Leistungen

| 22. Februar 2019 15:01 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Anwälte,

im Jahr 2018 erhielt Kunde S. auf Grund seiner detaillierten Leistungsbeschreibung ein Angebot (nicht nach VOB und kein Kostenvoranschlag) bezüglich der Elektroinstallation seines Hauses, welches es rechtsverbindlich unterzeichnete.
Nach Beendigung der Baumaßnahme erhielt er eine wesentlich höhere Rechnung als das Angebot. Der Rechnungsbetrag betrug 47.000,00 €, das Angebots belieft sich lediglich auf 30.000,00. Während der Baumaßnahme bestellte der Kunde mehr Material als angeboten wurde und zugehörige Leistungen wodurch sich gegebenenfalls auch Komponentenänderungen ergeben haben und anderen diversen elektrischen Schnickschnack. Der Kunde wurde bezüglich der Zusatzleistungen nicht von meiner Firma beeinflusst.
Bei abschließender Rechnungserstellung wurden für die zusätzlichen Materialien und Leistungen die gleichen Einezelpreise wie im Angebot veranschlagt.
Jetzt sagt der Kunde, dass er lediglich die Angebotssumme plus 20% zahlen wird, weil meine Firma die Angebotssumme überschritten hätte und Kostenvoranschläge max. 20% teurer sein dürften (Achtung Angebot).
Aufzeichnungen bzgl. der bestellten Mehrleistungen existieren nicht, da ich davon ausgegangen bin, dass dieser Mensch rechnen kann. (wenn z. Bsp. 40 Lampen 1000,00 € kosten, dann kosten 80 Lampen 2000,00€).
Ein Nachtragsangebot wurde meinerseits nicht erstellt, da ich den Kunden für vertrauenswürdig hielt. (mein Fehler)
Es ist unstrittig, dass alles fachgerecht und in den abgerechneten Mengen eingebaut wurde. Das hat der Kunde auch bestätigt.
Als Handwerker möchte ich natürlich die volle Rechnungssumme von dem Kunden bezahlt haben, weil es unstrittig ist, dass sämtliches Material eingebaut und Leistungen erbracht wurden. Schließlich wollte der Kunde dieses größere Gesamtpaket. Ich fühle mich betrogen "einen Mercedes bestellen und einen Lupu bezahlen". Sind wir Handwerker die Kindermädchen der Kunden? Habe ich eine Chance rechtlich gegen ihn vorzugehen?

22. Februar 2019 | 15:43

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Kunde hat nach Ihrer Schilderung ausdrücklich Zusatzleistungen bestellt, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren, und deren Einbau entsprechend wissentlich geduldet. Sie haben daher Anspruch auf die angemessene Vergütung auch für diese Zusatzleistungen. Da es sich um nachträglich angeforderte Mehrleistungen zusätzlich zum ursprünglichen Angebot handelt, greift auch nicht wie vom Auftraggeber behauptet die 20%-Kappung.

Grundsätzlich können Sie den zusätzlichen Werklohn also gerichtlich einklagen, wenn der Auftraggeber die Zahlung verweigert. Allerdings müssten Sie im Falle des Bestreitens beweisen, dass der Auftraggeber die Mehrleistungen tatsächlich beauftragt hat oder sie zumindest bewusst und unwidersprochen hingenommen hat (z.B. durch Zeugen, E-Mails etc., wenn kein konkreter schriftlicher Auftrag hierüber existiert).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 22. Februar 2019 | 20:05

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Februar 2019
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