Im Kinderzimmer liegt zusätzlich ca. 6qm Laminat ( ohne Schäden ), welches vom Vermieter übernommen werden möchte. ... Vermieter und Mieter sind darüber einig, dass diese Fristen erst bei Übergabe der Mietsache zu laufen beginnen. (4) Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts an den Vermieter im Allgemeinen nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschen länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33 % der Kosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66%. Liegen die Schönheitsreparaturen in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 40%, länger als drei Jahre 60%, länger als vier Jahre 80%.