Kauf eines Wohnhauses mit Grundstück: Pflichten von Verkäufer und Notar
vom 28.9.2006
25 €
Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um den Verkauf eines Grundstücks mit einem Wohnhaus aus den 50´er Jahren. Welche der folgenden Umstände – gesetzt den Fall dass jeder für sich in der Tat existieren würde - müsste unbedingt durch den Verkäufer angegeben bzw. durch den Notar geprüft werden, damit der Kaufvertrag durch den Käufer nicht angefochten bzw. eine Wertminderung geltend gemacht werden kann: 1. nicht vorhandene Baugenehmigung 2. eingeschränkte Erschließung über fremdes Privatgrundstück 3. keine privatrechtlich oder per Grunddienstbarkeit gesicherte Erreichbarkeit des Wohnhauses 4. Der Verkäufer – begünstigt durch eine Zuwegungsbaulast – wurde vom Eigentümer des mit der Baulast behafteten Privatgrundstück zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes aufgefordert.