Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Als relevant für Wertminderung, etwaige Anfechtung hinge auch vom Vertrag und den genauen hier nicht genannten Umständen ab, wären sicherlich alle Punkte, da diese meines Erachtens jeweils Sachmängel darstellen dürften. Hierzu kann angesichts des geringen Einsatzes keine abschließende Rechtsprechungsanalyse geboten werden. Ratsam und auch üblich wäre aber, alle Punkte im Vertrag anzusprechen. Lediglich der Punkt 4 könnte unerheblich und damit ggf. kein Mangel sein.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
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