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Kauf eines Wohnhauses mit Grundstück: Pflichten von Verkäufer und Notar

28. September 2006 12:26 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um den Verkauf eines Grundstücks mit einem Wohnhaus aus den 50´er Jahren.

Welche der folgenden Umstände – gesetzt den Fall dass jeder für sich in der Tat existieren würde - müsste unbedingt durch den Verkäufer angegeben bzw. durch den Notar geprüft werden, damit der Kaufvertrag durch den Käufer nicht angefochten bzw. eine Wertminderung geltend gemacht werden kann:

1. nicht vorhandene Baugenehmigung
2. eingeschränkte Erschließung über fremdes Privatgrundstück
3. keine privatrechtlich oder per Grunddienstbarkeit gesicherte Erreichbarkeit des Wohnhauses
4. Der Verkäufer – begünstigt durch eine Zuwegungsbaulast – wurde vom Eigentümer des mit der Baulast behafteten Privatgrundstück zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes aufgefordert.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fragestellender


-- Einsatz geändert am 28.09.2006 14:47:37

Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,

auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!

Als relevant für Wertminderung, etwaige Anfechtung hinge auch vom Vertrag und den genauen hier nicht genannten Umständen ab, wären sicherlich alle Punkte, da diese meines Erachtens jeweils Sachmängel darstellen dürften. Hierzu kann angesichts des geringen Einsatzes keine abschließende Rechtsprechungsanalyse geboten werden. Ratsam und auch üblich wäre aber, alle Punkte im Vertrag anzusprechen. Lediglich der Punkt 4 könnte unerheblich und damit ggf. kein Mangel sein.


Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt Hinrichs

rahinrichs@gmx.de

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