Die Bank hat die KG zum Nachschuss von Geld aufgefordert. ... Die Zinsen sind erstmals am 31.12.2006 und danach jährlich nachträglich am Ultimo eines jeden Kalenderjahres fällig. (2)DN und DG vereinbaren, das der Durchschnittszinssatz nach folgender Formel berechnet wird: Durchschnittszinssatz = (Summe Zinsen) / (Laufzeit des Darlehns) (3)Die Auszahlung der Zinsen erfolgt unter der Voraussetzung, das die Liquiditätslage es zuläst. (4)DN und DG vereinbaren, das wegen mangelnder Liquidität nicht ausgezahlte Zinsen für die Dauer des Verzuges ebenfalls mit dem Durchschnittszinssatz von 8,5 % verzinst werden und vorrangig im drauffolgenden Jahr zu tilgen sind. 4.Laufzeit / Tilgung (1)Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 (2)Das Darlehen ist in einem Betrag zu tilgen. 5.Besondere Vereinbarungen (Covenants) Der DG und der DN vereinbaren, dass der DN Auszahlungen in folgender Reihenfolge ausgeführt werden: a)laufende Betriebskosten, Steuern (ausgenommen Geschäftsführervergütungen); b)Instandhaltungskosten, die den laufenden Betrieb gewährleisten; c)Zinsen/Avalprovisionen/Gebühren auf die Darlehen;(Bank) d)Rückzahlung/Tilgung der Darlehen;(Bank) e)Auffüllung des nachfolgend genannten Reservekontos; f)Zinsen auf das Darlehen (Gesellschafter); g)Rückzahlung/Tilgung der Darlehen (Gesellschafter); h)Ausschüttungen an die Kommanditisten/Entnahmen der Gesellschafter und sonstige nicht in (a) – (e) aufgeführte Aufwendungen 3 6.Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die vorstehende Vereinbarung im Übrigen davon unberührt. 7.Verjährung Sofern es sich nicht um Schadensersatzansprüche handelt, verjähren Ansprüche des DG aus diesem Darlehensvertrag erst nach Ablauf von fünf Jahren. ... Unberührt davon bleibt das Recht der Bank, den Darlehensnehmer auch vor den Gerichten zu verklagen, die für seinen Sitz, seine geschäftlichen Niederlassungen, wegen seiner Vermögenswerte oder aus einem sonstigen Grunde zuständig sind.