Guten TAg, ich habe mirbei einem Händler einen MB CLK 200 Bj1998 als Gebrauchtwagen mit 160000km gekauft.(3000€) Probefahrt soweit ich beurteilen kann ok, bei Kauf wurde im Kaufvertrag vermerkt: Bastlerauto,zum auschlachten,usw..,. keine Gewährleistung, Verkäufer sagte mir bei einem so alten Auto darf er keine Gew. geben. Das Fahrzeug ist aber laut der Verkaufsanzeige im Autopotal in Top-Zustand, keine Kratzer, neue Reifen. ... Werkstatt aufsuchen, Licht geht nach abstellen und wieder anlassen aus), Fahrzeug kommt nicht auf angegebene Höchstgeschw. von ca 208, nur auf ca 180, Wagen hat keine Spurtreue, nur 1 Schlüssel vorhanden, auf Nachfrage beim Verkäufer sagte dieser mir der würde zwischen 50-80 Euro kosten tatsächlich kostet ein Funkschlüssel bei Mercedes 230 Euro, Ich habe dem Händler bereits alle Mängel mitgeteilt, dieser ist aber nicht bereit entgegen zu kommen, weder mit Preisnachlass, noch mit Reparatur,als Begründung: es ist halt ein altes Auto, ich habe denn Vertrag unterschrieben, er hat keine Geewährleistungspflicht (Ach ja, bei ausfüllen des Vertrages als er die Klausel Schrottfahrzeug, Bastlerfahrzeug,..... eingetragen hat sagte er mir ich solle nicht erschrecken das müsse so bei diesen alten Fahrzeugen doie älter als 10 Jahre sind geschrieben werden (ich hatte meine Frau als Zeugin dabei).