Scheinselbständigkeit in Bayern
Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgangssituation: Ich habe vor ca. 1 ½ Jahren aus der Arbeitslosigkeit meine Existenzgründung (Einzel-Unternehmen) als „freiberufliche“ Beraterin (Organisationen, Prozess- und Projektberatung)aufgebaut. Diesbezüglich trage ich mein unternehmerisches Risiko komplett alleine, bin innerhalb meines derzeitigen Kunden auch nicht weisungsgebunden, werde wie in dieser Branche üblich befristet beauftragt, teile meine Arbeitzeit und Arbeitsort flexibel ein und betreibe durchaus auch Akquisition um mir ein Netzwerk aufzubauen und parallele Auftraggeber zu finden. Trotz allem kann ich seit meiner Existenzgründung bislang nur einen Auftraggeber nachweisen und beschäftige auch keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten.