Sehr geehrte Dame,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass Sie eine Ich-AG gegründet haben. Sodann gilt folgendes: Für die Dauer der Bezuschussung sieht das Gesetz widerlegbar vor, dass Sie selbständig sind und somit in keinem Fall in den Gefahrenbereich einer Scheinselbständigkeit kommen. Text des § 7 Abs. 4 SGB IV
ab 01.01.2005:
Für Personen, die für eine selbständige Tätigkeit einen Zuschuss nach § 421l des Dritten Buches oder eine entsprechende Leistung nach § 16 des Zweiten Buches beantragen, wird widerlegbar vermutet, dass sie in dieser Tätigkeit als Selbständige tätig sind. Für die Dauer des Bezugs dieses Zuschusses gelten diese Personen als selbständig Tätige.
Das Scheinselbständigkeitsgesetz wurde zudem nicht abgeschafft und für bayerische Existenzgründer gelten dieselben Kriterien wie für andere Bundesländer. Es gab aber Bestrebungen unter Stoiber das Scheinselbständigkeitsgesetz abzuschaffen.
Zwingende Kriterien sind nicht zu erfüllen. Entscheidend ist das Gesamterscheinungsbild.
Unterscheiden müssen Sie immer die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Scheinselbständigkeit.
Für Bayern gibt es einen Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige, der über die Deutsche Rentenversicherung Oberbayern bezogen werden kann. Dieser Antrag kann diesseits gerne mit Ihnen ausgefüllt werden. Im Übrigen stehe ich Ihnen gerne für eine weitere Beratung zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Sehr geehrter Herr Hermes,
zum Ihrer Vermutung; NEIN, ich habe keine ICH-AG gegründet, sondert das Überbrückungsgeld für die Dauer von einem 1/2 Jahr in Anspruch genommen. Dies war damals lt. Auskunft Agentur für Arbeit und Abstimmung mit meinem Steuerberater die bessere Wahl für mich. Demzufolge gehe ich davon aus, dass ich nunmehr nicht mehr geschützt bin, da ich diese Bezüge nur bis einschließlich November 2005 erhalten habe.
Bevor ich den Fragebogen über die Rentenversicherung Oberbayern beziehe, würde ich mich jedoch gerne im Vorfeld einer adequaten Prüfung unterziehen, um
a.) für mich festzustellen, ob das Gesamterscheinungsbild meiner Firma zur "selständigen Tätigkeit" ausreicht und/oder
b.) ich u.U. doch noch gewisse Kriterien erfüllun muss um dieser offiziellen Prüfung der Rentenversicherung tatsächlich Stand zu halten.
Wären Sie diesbezüglich für mich dann der rechtliche und fachkundige Ansprechpartner?
Was konkret muss vorgelegt werden, damit solch eine Prüfung im Vorfeld stattfinden kann?
Ansonsten möchte ich Ihnen danken, da mir die wichtigsten Fragen beantwortet wurden. Dennoch bleibt meine Verunsicherung bestehen, welche ich gerne mit erwähnter Prüfung im Vorfeld ausräumen möchte.
Besten Dank für Ihre hilfreiche und ausführliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Dame,
vielen Dank! Meine Kanzlei ist für Sie der richtige Ansprechpartner zur Überprüfung bzw. Vermeidung einer scheinselbständigen Tätigkeit.
Bitte übersenden Sie mir, soweit vorhanden, eine Kopie des Antrages auf Überbrückungsgeld sowie die Vereinbarung mit Ihrem (Haupt-)Auftraggeber.
Gerne können Sie mich auch telefonisch kontaktieren.
Mit besten Grüßen
RA Hermes