Kann ich den Anspruch auf Bezahlung der Überstunden trotz Aufhebungsvertrags noch geltend machen?
vom 19.11.2006
35 €
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Mein befristeter Vertrag als Angestellter läuft Ende des Jahres aus. Glücklicherweise habe ich kurzfristig einen besser dotierten Vertrag in einem neuen Büro unterschreiben können. Da ich den neuen Arbeitsplatz sofort antreten mußte, ist der alte Vertrag mit folgenden Wortlaut aufgehoben worden: "Aufhebungsvertrag...Hiermit heben die Unterzeichner...den Vertrag ...vorfristig zum 30.11.06 und mit Überweisung des Novembergehaltes in gegenseitigem Einverständnis und ohne weitere beiderseitige Ansprüche auf.