Vorausleistungsantraege sind ab 2012 bis jetzt beim Bafög-Amt gestellt/bewilligt, da der Vater der Studentin seit der Heirat seine Pflicht zum Ende des Studiums beizutragen erledigt sieht und seiner Meinung nach, entgegen Rechtslage, der Ehemann der Studentin aufkommen soll (Brutto-Einkommen Ehemann/Kindesvater ~2100 Euro, Einkommen des Vaters der Studentin 3000-3500 Euro laut Bescheid, alleinstehend, je nach Jahr, Mutter der Studentin Niedriglohn/Sozialfall). ... Geringe Ersparnisse der Studentin und ihres Ehemanns im Rahmen der aktuellen Rückforderung sind nur in Form eines Bausparvertrags vorhanden und zu einer Stundung abtretbar, mäßiges Verschuldungspotential durch Kreditkarten aufgrund regelmäßigen Einkommens des Kindesvaters ist vorhanden (durch Ehemann/Kindesvater). ... Konnte auf diesem Wege der Vater der Studentin erfolgreich die Kosten der Ausbildung seiner Tochter erst auf den Staat und jetzt auf den Ehemann abwälzen (da Tochter aktuell noch kein Einkommen)?