GmbH - Sitz in Deutschland, Sitz der Geschaeftsleitung in USA - Steuern
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Da mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, gab mir die zustaendige deutsche Oberfinanzdirektion die Auskunft, dass ab meinem definitiven Wegzug (inkl. ordnungsgemaesser Abmeldung meines Wohnsitzes in Deutschland) keine Lohnsteuer/Einkommenssteuer mehr in Deutschland auf das Geschaeftsfuehrergehalt abzufuehren waere, da ich in den USA mit meinem Welteinkommen steuerpflichtig bin und dort dann eine Steuererklaerung abzugeben habe und auch meine Einkuenfte (Geschaeftsfuehrergehaelter), die von der deutschen GmbH gezahlt werden in den USA versteuert werden muessen. ... Oder gibt es da eventuell im deutschen Steuer-Dickicht wieder eine andere spezielle (Sonder-)Regelung fuer derartige Gehaelter?