Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern der Gesellschafter keine Gewinnausschüttung erhält, hat er persönlich keine Steuern zu tragen und für die Steuern der Gesellschaft haftet der Gesellschafter per se nicht. Wenn also nicht im Kaufvertrag besondere Regelungen vorgesehen sind, so haben Sie persönlich mit den Steuern für 2016 und 2017 nichts zu tun.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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