Kindesunterhalt Deutschland Frankreich
Für unseren fünfjährigen Sohn (mit französischem Pass - die Vaterschaft habe ich in Frankreich anerkannt), der bei ihr lebt, möchte sie nun einen französischen Gerichtsbeschluss erwirken, in dem unter anderem der Kindesunterhalt, den ich bisher stets gerne und in angemessener Höhe bezahlt habe, festgesetzt werden soll. ... Offenbar sieht das französische Verfahren vor, dass sich Vater und Mutter zunächst auf eine Unterhaltssumme einigen und diese nur bei Uneinigkeit vom Richter festgelegt wird. ... Meine frühere Lebensgefährtin bezieht deutsches Kindergeld (zu 100%, da unser Sohn bei ihr lebt und in deiner Altersgruppe keine vergleichbare französische Zuwendung gezahlt wird).