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Umgangsrecht/Verhinderung

21. August 2007 00:24 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

- Bin eine Mutter von einem dreieinhalbjährigen Sohn(alleiniges Sorgerecht liegt bei mir)
- Wohnte bis drei Monate nach der Geburt unseres Sohnes zusammen mit dem Kindsvater
- Dann Auszug meinerseits weil der Kindsvater begann Drogen zu konsumieren und zu verkaufen
- Als der kleine 6 Monate alt war, wurde der Kindsvater zu einer Haftstrafe(wegen Drogenmissbrauch,Verkauf von Drogen an Minderjährige und unerlaubten Waffenbesitzes)von eineinhalb Jahren mit anschliessender andauernder geschlossener Therapie verurteilt
- In unregelmäßigen Abständen besuchte ich Ihn dort mit und ohne Kind, weil er mir leid tat
- seit einem dreiviertel Jahr habe ich den Kontakt komplett abgebrochen da ich merkte, dass der Kleine keine Bindung zu Ihm aufbauen konnte
-bin der Meinung, dass diese Besuche meinem Kind mehr geschadet haben als das es etwas gebracht hat
- Lebe seit ca. 2 Jahren in einer neuen Beziehung, mein Sohn hat sich sehr an meinen neuen Lebenspartner gewöhnt und es besteht eine starke Bindung zwischen den beiden

Frage:
Habe vor ca. einer Woche einen kurzfristigen Termin vom Jugendamt bzgl.Umgangsrecht gesetzt bekommen. Der Kindsvater befindet sich noch in Therapie.
Will auf keinen Fall in irgendeiner Art und Weise, dass ein Kontakt zum Kindsvater hergestellt und mein Kind aus seiner harmonischen Familie herausgerissen wird!
Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich?
Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Jugendamt?
(habe das Gefühl, sie setzen sich mehr für die Rechte des Kindsvaters ein!)
Seine Rechte interessieren mich nicht, möchte nur wissen, was ICH tun kann!

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Grundsätzlich rate ich, mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten. Legen Sie dort Ihre Bedenken dar.

Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Vater ein Umgangsrecht hat, solange es nicht dem Kindeswohl zuwider läuft. Dies wird das Jugendamt – auch mit Ihrer Hilfe – abklären wollen.

Sie müssen keiner Einigung vor dem Jugendamt zustimmen. Im Zweifel wird das Familiengericht entscheiden müssen, wobei auch das Jugendamt einen solchen Antrag stellen kann. Von einer totalen Blockade gegenüber dem Jugendamt kann ich insoweit nur abraten.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

Rückfrage vom Fragesteller 22. August 2007 | 20:04

Sehr geehrter Herr Steininger,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Um den Vorgang einstufen zu können, haben wir noch eine Nachfrage.

Da die Rechtsschutzversicherung nur ein Beratungsgespräch deckt, würde mich interessieren, was die ungefähren Rechtsanwaltskosten einschließlich der Verfahrenskosten betragen (nur grob geschätzt) und ob eine Aussicht auf Durchsetzung meines Rechtes (dass der Kindsvater kein Umgangsrecht hat)gegeben ist??

Viele Grüsse

Mama84

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. August 2007 | 12:00

Je nachdem, was tatsächlich anfallen wird, können die Kosten außergerichtlich und gerichtlich auf Ihrer Seite ca. 750,00 EURO Anwaltskosten für ein isiloertes Sorgerechtsverfahren betragen.

Die Erfolgsaussichten kann ich leider seriös nicht ohne weitere Kenntnis bewerten; ich halte aber nach Ihrer Schilderung einen Umgang im üblichen Rahmen hier für wenig kindesgerecht.

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