Ca. 14 Tage nach unseren "Verkaufsstart" und ersten Verkäufen bei ebay erhielen wir folgende Miteilung von ebay: .................Mailauszug Anfang: Leider mussten wir folgende(n) Artikel entfernen: XXXXXX Die Fa. ... Eine Verwendung von Marken anderer Unternehmen, durch die der Kaeufer ueber die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen getaeuscht werden kann oder die den Eindruck erweckt, dass der Verkaeufer mit dem Markeninhaber geschaeftlich verbunden ist oder von diesem in irgendeiner Art unterstuetzt oder empfohlen wird, ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern stellt auch einen Verstoss gegen die eBay-Grundsaetze dar. ... Verkaeufer, die vorhaben, ein Markenprodukt in Laender zu verschicken, in denen dieses Produkt vom Markeninhaber nicht vertrieben wird, muessen sich den Verkauf des Artikels in diese Laender unter Umstaenden vom Markeninhaber genehmigen lassen.