Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Plagiat aus Italien unwissentlich weiterverkauft

19. März 2010 14:44 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jochen Bauer

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor ca. 1 Jahr über ebay von einem italienischen Händler eine Peuterey-Jacke gekauft. Diese wurde mir aus Italien in der falschen Größe zugeschickt. Ich bat um Umtausch, habe aber keine Antwort vom Händler erhalten. Nun habe ich diese Jacke vor ca. 6 Monaten über ebay (als privater Verkäufer) weiterverkauft. Jetzt, also Monate später, meldet sich der Käufer und behauptet, dass die Jacke ein Plagiat sei, er habe sie prüfen lassen. Er fordert Schadenersatz (was für ein Schaden kann einem entstehen, nur weil die Jacke event. nicht echt ist?), droht mit Strafanzeige usw. Ich wusste nicht, dass diese Jacke event. ein Plagiat ist und bin völlig ratlos. Es kann doch nicht sein, das ich bei einem Privatverkauf 100% sicher sein muss, das es sich um ein Orginal handelt. Das kann ich doch gar nicht, wenn ich Ware über das Internet kaufe. Meine Frage: Wenn es sich wirklich um eine Fälschung handelt, die ich unwissentlich weiter verkauft habe, auf was muss ich mich einlassen?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,

Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Auch als privater Verkäufer sind Sie dafür verantwortlich, dass der Kaufgegenstand die vereinbarte Beschaffenheit hat. Eine solche Beschaffenheit kann auch sein, dass der Gegenstand das Original einer bestimmten Marke ist. Sind Sie sich hier nicht sicher, dürften Sie den Gegenstand nicht als entsprechendes Original anpreisen. Tun Sie dies doch und stellt sich heraus, dass der Gegenstand tatsächlich kein Original ist – dies müßte im Zweifelsfall der Käufer nachweisen – so ist die Sache mangelhaft und hat einen sogenannten Sachmangel
Dem Käufer stehen in diesem Fall grundsätzlich die Sachmängelgewährleistungsrechte nach den §§ 437 ff. BGB zu. Er kann daher Nachlieferung eines Originals verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. In den ersten genannten Fällen muss er die Jacke zurückgeben und erhält dafür den Kaufpreis erstattet.
Zudem kann er Schadensersatz verlangen. Schadensersatz fällt deshalb an, weil der Käufer einen Originalartikel zum vereinbarten Kaufpreis erhalten wollte, diesen aber nicht bekommen hat. Der Schaden des Käufers eines Plagiats besteht allerdings in der Regel nicht in dem Wert eines dem Plagiat entsprechenden (neuen/neuwertigen) Originalartikels, zumindest dann nicht, wenn ersichtlich war, dass es sich bei Artikel um einen gebrachten Gegenstand handelte und somit ein „Gebrauchtkauf“ vorlag.

Darüber hinaus kann Sie grundsätzlich der Hersteller der Originalmarke wegen einer Verletzung des Urheberrechts abmahnen (lassen). Auch ein strafrechtlicher Vorwurf kann Ihnen gemacht werden (Betrugsdelikte), wird hier aber am erforderlichen Vorsatz scheitern. Androhen kann Ihnen dies der Käufer aber dennoch, was zu einem Ermittlungsverfahren und dementsprechendem Ärger und auch Kosten führen kann.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)


FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER