Wie lange kann ich Nachliefern bis der Käufer zurücktreten kann?
6. Dezember 2007 12:59
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Beantwortet von
15:07
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein "Problem" mit einem Kunden, der über uns Ware bezogen hat. Zuerst ist eines der Pakete beim Paketdienst verschwunden, es wurde nie registriert, der Fahrer hat jedoch dafür unterschrieben...
Der Kunde hat dann, angeblich per mail, eine frist zur Erfüllung gesetzt, diese nachricht habe ich jedoch nicht erhalten. Wir hatten dann einen Schriftwechsel, den ich hier einfüge. Ich konnte ihm auf die Kürze einen neuen Posten Bekleidung besorgen. Die Ware stammt aus einem Kindergeschäft, wurde als markenware, Angebot füge ich auch ein, verkauft. Heute dann, wo die Ware beim Kunden angekommen ist, und er angibt, daß es keine Kindermarkenbekleidung ist, wird darauf hingewiesen, von seiner Seite aus, daß ja ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgte und Sie unverzüglich eine Rückzahlung des Kaufbetrages wünschen. Ich bin auch so langsam "bedient" und möchte den Fall anschließen. Jedoch nicht, in dem ich, nachdem ich soviel Arbeit, Mühe und Kosten hatte, mit einer Rücknahme der Ware.
Anbei die mails und das Angebot, meine Frage...wie soll ich in dem fall reagieren und wie verhält es sich rechtlich? Vielen Dank schon jetzt!
MfG
Heute sind die Kartons angekommen. Ich weiss jetzt warum Sie keine
Angaben über den Inhalt machen wollten!!!
Ihre 50 Markenjeans z.B. Was soll das für eine Marke sein???
Ein Karton ist komplett gefüllt mit irgrndwelchem Billgkram in Polybags....
Was Kindermarken betrifft, kann mir glaube ich niemand die Kompetenz
absprechen und davon habe ich nur höchstens 20 Teile in Ihrer gesamten
Sendung gefunden. Ich bin zu tiefst entteuscht, wie alles verlaufen ist,
aber ich muss Ihnen sagen, dass ich mit exklusiver Kinderbekleidung
handle und kein Flohmarkthändler bin. Lassen Sie uns bitte diese
Angelegenheit endlich beenden, denn ich bin nicht länger gewillt dieses
Spiel weiterzumachen.
Ich bin bereits am 02.12.07 nach abgelaufener Frist vom Kaufvertrag mit
Ihnen zurückgetreten.
Unabhängig vom Inhalt Ihrer Lieferung ist diese zu spät erfolgt.
Ich bitte Sie daher um die Überweisung des Kaufbetrages auf das bereits
bekannte Konto. Ich sende Ihnen Ihre komplette Lieferung zurück. Ich bin
sicher, Sie können sie anderwaltig verkaufen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um die Rückgabe eines
Restpostens handelt, falls Sie das im Sinn haben, sondern um den bereits
ausgesprochenen Rücktritt vom Kaufvertrag, der völlig korrekt mit
Einhaltug einer vorherigen, angemessenen Frist ausgesprochen wurde.
Herr Jünemann, ich bin sicher, dass Sie genauso wenig Lust auf das hier
haben wie ich. Deshalb appeliere ich an hiermit an Ihren guten Willen,
lassen Sie uns das alles endlich beenden!
Bitte antworten Sie.
MfG
... schrieb:
> Herr ,
>
> 1. wir haben kein geschäft über zentrada abgeschlossen...sondern über 1a-restposten-schnäppchen.de
> 2. Im Anhang Rechnung und Beleg.
>
>
> MfG
> ...
> -------- Original-Nachricht --------
>
>> Datum: Tue, 04 Dec 2007 13:47:15 +0100
>> Von:
>> An: ...
>> Betreff: Re: Rücksendung bzw. Lieferung, Rückzahlung Kaufpreis
>>
>
>
>> Sehr geehrter ...,
>> so langsam ist jetzt Schluß!!! Entweder Sie schicken uns nun endlichdie
>> E-Mail mit dem Versandbeleg und der Rechnung oder wir klären das nun
>> endgültig über den Anwalt. Wir sind nicht länger gewillt uns auf den
>> Arm
>> nehmen zulassen! Übrigens Zentrada wartet ebenfalls auf unsere Antwort
>> ob der fall nun geklärt ist. Anscheinend ist Ihnen die etwaiige
>> Konsequenz noch nicht so ganz klar. Zu rechnen ist mit
>> zivilrechtlichen, steuerrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen.
>> Dies nur als Information am Rande. Also, man wäre praktisch sicherlich
>> gut beraten umgehend die Sache zum positiven Abschluß zu bringen.
>> Übrigens wir bluffen nicht.
>>
>>
>>
>> ... schrieb:
>>
>>> Sehr geehrter ,
>>>
>>> nein, da sind keine Schuhe dabei, die Schuhe habe ich, wie geschrieben,
>>>
>> als Ausgleich für die Verzögerung angeboten, die können sie behalten,
>> ich hoffe, damit sind Sie einverstanden.
>>
>>> MfG
>>> ...
>>> -------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 04 Dec 2007 09:34:49 +0100
>>>> Von:
>>>> An: ...
>>>> Betreff: Re: Rücksendung bzw. Lieferung, Rückzahlung Kaufpreis
Sehr geehrter ...,
übersenden Sie uns umgehend und vor alldingen ohne Verzug: den
Versandbeleg und die Rechnung ! Wir meinen doch verstanden zu haben,
dass keine Schuhe dabei sind? Ansonsten erwarten wir diesmal, wenn die
obigen Angaben erfüllt sind, einen reibungslosen Ablauf!!!!Bei
schlechtem Ablauf greift ,wie gesagt, immer noch die mitgeteilte
Konsequenz. Also teilen Sie uns alles notwendige mit und bezüglich der
Lieferung hoffen wir, dass es sich auch so verhält (gemäß
vorgelegten
Beleges).
... schrieb:
Sehr geehrte ,
also, ich habe mir die Unterlagen in der Kürze zusammen gesucht.
Zunächst zu den Posten...
Die Ware, wie auch in dem Angebot, stammt immer aus Auflösungen hier
in
Deutschland, es ist komplett Neuware, bekleidung, wie beschrieben, also
mit Etiketten, etc.
Unter Markenware sind Artikel einzuordnen, die nicht nur ausgezeichnet
sind, sondern auch eine enstprechende Qualität besitzen.
Wie auch im Angebot beschrieben, kann ich keine genaue Auflistung
> erstellen, wenn das passieren würde, dann könnte ich die Artikel auch
selbst
auf Ebay verkaufen, wir erhalten solche Posten meistens über einen
Verwalter, wo das Paket dann kurz umrissen wird...ich weiß, das
hierbei alleine 50
Jeans dabei sind, alle neu, ovp, Markenware, viele Sweatshirts...es
sind
gemischte Größen und ein ebensolcher Posten wie bereits an Sie
verschickt...
Ich habe gleich einen Arzttermin, werde Ihnen aber später noch den
beleg und die rechnung für den Posten zuschicken. Ich würde mich
freuen, wenn
wir es dann damit, auch zu Ihrer Zufriedenheit, erledigt haben. Im
übrigen, was die Schuhe betrifft, so sind das Walt Disney Produkte, da
muß ich
Ihnen wohl zu den Verkaufsmöglichkeiten nichts sagen...
MfG
...
>>>>> -------- Original-Nachricht --------
Datum: Mon, 03 Dec 2007 22:55:16 +0100
Von:
>>>>>> An: ...
>>>>>> Betreff: Re: Rücksendung bzw. Lieferung, Rückzahlung Kaufpreis
Sehr geehrter ...,
Warum antworten Sie nicht? Haben Sie die Mail nicht erhalten?
Ich habe Sie nochmals konkret über den Inhalt des Paketes gefragt.
Wo
sind Rechnung und Absendebeleg?
Ich warte.....
MfG
...:
Sehr geehrter ,
ähnlich wie bei dem Angebot, das auf restposten-schnäppchen
hinterlegt
ist, handelt es sich durchweg um MarkenWare aus einer Boutique. Aus
dem
Grund ist es auch nicht einfach, einen genauen termin zu nennen, weil
wir
selten einen festen Tag zur Anlieferung gesendet bekommen.
Ich kann die Ware dann nur entsprechend nach Eingang neu bekleben
und
packen lassen. Es sind ebenso 300 Artikel, wie ursprünglich an Sie
verschickt wurden. Ich denke, wenn wir uns über den Punkt Ehre
unterhalten, so ist
mein Angebot, auch bezüglich der Schuhe, die sich mit Sicherheit gut
>>>>>> verkaufen lassen, wohl aller Ehren wert.
MfG
...
>>>>>>> -------- Original-Nachricht --------
Datum: Mon, 03 Dec 2007 18:35:29 +0100
Von:
An: ...
Betreff: Re: Rücksendung bzw. Lieferung, Rückzahlung Kaufpreis
Sehr geehrter ...,
die Mail haben Sie garantiert bekommen, nachweislich. Am 29.11.07
schrieben wir Ihnen (E-Mail geht nach Kopie unten weiter!):
Sehr geehrter ...,
haben Sie die 300 Teile Kinder-Markenbekleidung schon
abgeschickt?Auch
haben wir noch keinen Eingang der 39 Euro auf unserem Konto. Wir
verweisen nochmals freundlichst auf die von uns gesetzte Frist
bezüglich
der Nacherfüllung Ihrerseits bis 03.12.2007.
Bitte teilen Sie uns mit wann die Ware kommt, innerhalb dieser
>> Frist.
Mit freundlichen Grüßen
Sie sehen also, alles hat seine Ordnung. Zumal wir Sie mehrmals auf
die
Beachtung und Ablauf der Frist hingewiesen haben. Es gibt
unzählige
E-Mail von uns an Sie, die Sie zum großteil nicht beantwortet
haben!
Wenn es nach mir ginge, bekämen Sie keine weitere Chance. Meine
Frau
möchte aber trotzdem wissen, was genau in dieser Lieferung an
Marken
vorhanden sind, ob es genau 300 Stück sind und den schriftlichen
Nachweis Ihrer Lieferung. Also ein letztes mal können Sie Ihre
Glaubwürdigkeit und Ihre Ehre als Kaufmann unter Beweis stellen
und
das
Geschäft zu einem "akzeptablen" Ende führen.
... schrieb:
Sehr geehrter ,
die mail habe ich nicht bekommen, hatte Ihnen in unserem
vorherigen
Schriftwechsel auch mitgeteilt, daß ich keinen genauen tag
fixieren
kann, da
mir selbst kein genaues Datum genannt wurde.
Sie schrieben mir dazu auch noch am 27. daß Sie sich freuen
würden,
wenn es in der Woche klappen würde...
Damit wir das aber auch für beide Seiten akzeptabel abwickeln,
biete
ich Ihnen folgendes an...behalten Sie die Schuhe zu den 300
Artikeln,
dann
will ich mich nicht mehr länger damit rumschlagen. ich hoffe, das
ist
dann
für Sie in ordnung, so haben Sie einen Posten mehr zum Verkauf,
ich
werde
dann sehen, daß sich die Versicherung um meinen Schaden kümmert.
MfG
...
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Mon, 03 Dec 2007 17:59:12 +0100
Von:
An: ...
Betreff: Re: Rücksendung bzw. Lieferung, Rückzahlung Kaufpreis
Sehr geehrter ...,
im Anhang nochmals die E-Mail für Sie.
Sehr geehrter ...,
wir wollen Ihnen das Recht auf Nachbesserung nicht absprechen.
Trotzdem
machen wir zu unserer Absicherung ebenfalls vom Recht gebrauch .
Wir nehmen Bezug auf unsere letzte E-Mail vom 19.11.2007 und
setzen
Ihnen hiermit eine letzte Frist die komplett vertraglich
vereinbarte
Leistung zur Lieferung von 300 Stück Markenbekleidung zum
vereinbarten
Kaufpreis bis zum 03.12.2007 zu bewirken, ansonsten treten wir
vom
Kaufvertrag zurück (s.Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung).
*Wir
hoffen, dass Sie bei Ihrer für
morgen angesetzten Absendung der Ware zur Nachbesserung
berücksichtigt
haben, dass diese auch den Umfang von 300 Stück Markenbekleidung
besitzt*. Wir würden uns sehr freuen, wenn es nun doch noch zu
einem
für
beide Seiten zufriedenstellenden Abschluß kommt. Was die
Rücksendung
der
Schuhe betrifft, so erklärt sich kein Spediteur oder
Paketdienst,
nach erschöpfender Nachfrage von uns, dazu bereit die Ware
unfrei
zu
versenden!
Dieser Service steht nur geschäftlichen Großkunden zur
Verfügung.
Wir
können Ihnen jedoch anbieten, dass wir die Pakete über DPD für
insgesamt
39 Euro unter vorhergehender Überweisung des Betrages Ihrerseits
auf
unser in der letzten E-Mail genanntes Konto, zu versenden.
Mit freundlichen Grüßen
... schrieb:
Sehr geehrter ,
ich habe zu der besagten Zeit keine nachricht von Ihnen
erhalten.
Unser
letzter Schriftwechsel an dem Tag ist von mittags, zumindest nach
meiner
Uhr. Mehr habe ich nicht vorliegen.
MfG
...
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Mon, 03 Dec 2007 17:11:04 +0100
Von:
An: ...
Betreff: Re: Rücksendung bzw. Lieferung, Rückzahlung
>> Kaufpreis
Sehr geehrter ...,
Sie sollten aufmerksamer Ihren Schriftverkehr verfolgen! Am
19.11.2007
um 17.58 Uhr haben wir Ihnen bereits eine Frist mit
Ablehnungsandrohung
per E-Mail zugesandt! Wir haben hier den Beweis. Bitte
überweisen
Sie
den Betrag!
... schrieb:
Sehr geehrter ,
ich kann mich mit einer nacherfüllung nur in verzug befinden,
wenn
eine
frist gesetzt wurde. Die wurde nicht gesetzt (zumindest ist mir
nichts
bekannt).
Von daher können Sie auch nicht vom kaufvertrag zurücktreten
und
Sie
dürfen auch gerne einen Anwalt aufsuchen, den habe ich im
übrigen
auch.
Sollten Sie die Annahme verweigern, so entstehen für Sie
zusätzliche
Kosten, da Sie die Ware dann selbst hier abholen lassen
dürfen.
ich
habe mich
bereiterklärt, wie auch in meiner mail mitgeteilt, Ihnen,
obwohl
ich
nachweislich die Ware verschickt habe, eine ersatzsendung zu
schicken,
ich habe
mich auch darauf eingelassen, die Schuhe, ohne das für Sie
zusätzliche
Kosten entstehen, zurückzunehmen, daß Sie mir jetzt mit einem
anwalt
drohen
und von Fristen sprechen, finde ich bedauerlich.
Es bleibt Ihnen überlassen, einen Anwalt aufzusuchen. Ich
werde
dann
selbiges tun.
MfG
...
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Mon, 03 Dec 2007 16:45:20 +0100
Von:
An:
Betreff: Re: Rücksendung bzw. Lieferung, Rückzahlung
Kaufpreis
Sehr geehrter ...,
die Frist zur Nacherfüllung ist bereits abgelaufen!Sie
befinden
sich
im
Verzug. Des Weiteren sind wir an einer Lieferung nicht mehr interessiert, wir sind bereits vom kaufvertrag
zurückgetreten.
Wir
haben
Sie aufgefordert den Kaufpreis auf das Ihnen bekannte Konto
umgehend
zu
überweisen, da wir sonst rechtliche Schritte gegen Sie
einleiten
werden.
Die falsch gelieferten Schuhe senden wir Ihnen
ordnungsgemäß
zurück.
Was
die von Ihnen versandte Ware betrifft , so werden wir die
Annahme
verweigern. Morgen Früh haben wir einen Termin bei unserem
Rechtsanwalt.
Wir fordern Sie daher auf ,uns bis spätestens morgen Früh,
09.30
Uhr glaubhaft mitzuteilen ob Sie den Betrag i.H.v. 1.245,93
Euro
überwiesen haben.
... schrieb:
Sehr geehrter ,
der Betrag wurde heute überwiesen, die Ware ist an Sie
unterwegs,
am
freitag ist der Posten, von dem ich Ihnen berichtet habe,
eingetroffen
und
wurde umgepackt. Die Ware sollte spätestens Mittwoch bei
Ihnen
eintreffen.
MfG
...
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 27 Nov 2007 10:37:09 +0100
Von:
An:
Betreff: Re: Rücksendung bzw. Lieferung
Sehr geehrter Herr ...,
ich danke Ihnen für die Rückantwort. Wenn wir die Ware
noch
diese
Woche
bekommen könnten wäre es klasse. Sind es dann 300 Teile?
Die
Schuhe
werden wir sofort nach Eingang Ihrer Überweisung
versenden.
Hier
unsere
Bankverbindung:
Vielen Dank nochmals, damit ist uns sehr sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
.. schrieb:
Hallo!
Ja, die Schuhe können Sie so zurückschicken, das ist
doch
so
abgesprochen...ich bekomme diese Woche noch neue Ware, die
werde
ich
Ihnen zusenden,
leider ist es vor Weihnachten so, daß es drunter und
>> drüber
geht...Das
Paket war versichert, allerdings auch nur bis 750 Euro, der
Wert,
also
die
Kinderartikel waren ja weit höher, und die Damen und
herren
vom
GLS
scheinen auch nicht sonderlich an einer schnellen Lösung
interessiert.
Da ich
auch zwischenzeitlich noch geschäftlich unterwegs war, ist
es
nicht
immer
einfach, direkt zu antworten.
Senden Sie mir doch die bankverbindung zu, ich überweise
Ihnen
dann
die
39 Euro.
MfG
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Mon, 26 Nov 2007 19:16:43 +0100
Von:
An:
Betreff: Rücksendung bzw. Lieferung
Sehr geehrter Herr ...,
wir bitten Sie um Antwort, ob wir die Schuhe nach
vorangegangener
Überweisung Ihrerseits i.H.v. 39 Euro durch DPD an Sie
zurückschicken
sollen . Anders geht es leider laut aller Transporteure
nicht
sonst
nur zu unseren Lasten. Bitte haben Sie doch Verständnis
dafür,
das
wir
die Ware dringend benötigen und wissen müssen, wann wir
Sie
bekommen.
Sie haben uns doch auch zugesagt, dass Sie uns Ware
schicken
wollten.
Wir wissen, dass Sie eigentlich auf Ebay nur positive
Bewertungen
haben
und verstehen daher Ihr Schweigen nicht. Was das
verlorene
Paket
betrifft, so war es doch sicherlich versichert oder?
Bitte
geben
Sie
uns
Nachricht jeder Tag ohne die Ware bedeutet für uns einen
Verlust
und
wir
sind doch noch in der Startphase. Sie können uns auch
gerne
anrufen,
hier noch einmal unsere Telefonnummer: 0511/2600750.
Vielen
Dank
für
Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hier das Angebot...
Toller Posten Kinderbekleidung, Neu, nur Marken
Informationen zum Restposten
Restposten-ID: 7966
Rubrik des Postens: Bekleidung (Designer)
vorhandene Menge: 20 Verkaufseinheiten
Mindestabnahme: 1
Preis: 37 Euro je Verkaufseinheit (VE) zuzüglich Mehrwertsteuer
Einer VE entspricht: In einer VE sind immer 10 Artikel gepackt!
Standort des Postens: 56729 Ettringen (Deutschland)
Auslieferung: weltweit
Angebot erstellt am: 20.08.2007 14:46
Angebot gültig bis: unbegrenzt
Verkauf an Gewerbe:
Verkauf an Privat:
Beschreibung: Egal ob fürden Verkauf auf Ebay, für den verkauf in Ihrem Geschäft oder die Märkte. Hier können Sie absolute Designerbekleidung fürs Kind erwerben. Es handelt sich bei dem Posten um Ware aus einer Auflösung, Kinderboutique, nur Bekleidungsartikel, also keine Accessoires oder Mützen, usw.
Wer sich mit den Kindermarken auskennt, der weiß, was neue Bekleidung kostet!
Der Posten ist nur in geringer Stückzahl vorhanden (200 Artikel)
In einer VE, ideal zum probieren, sind immer 10 Artikel enthalten, Preis liegt bei 39 Euro netto, zzgl. 3, 90 Euro Versand!
Ab 20 Stück kostet der Artikel nur noch 3, 70 Euro, Versand: 5, 90 Euro.
Durchgehend Neuware, keine gebrauchten Artikel!
sonstige Anmerkungen: keine Billigware!