Nach Ablauf der Erprobung wird über eine Umsetzung in die Finanzverwaltung entschieden.“ Inhalt Schreiben 2: „Aufgrund Ihrer Umsetzung in die Finanzwirtschaft für die Zeit vom 01.09.09 – 28.02.10 ist es erforderlich, dass ein neuer Arbeitsvertrag unter den nachfolgenden Voraussetzungen geschlossen wird: 1.: Geltung des TVÖD, 2.: Befristung bis 28.02.2010, 3.: Entgeltgruppe 6 TVÖD, 4.: Der Vertrag vom 31.07.06 ruht für diese Zeit. ... Der Arbeitsvertrag ist wegen Vorliegens eines sachlichen Grundes nach TzBfG für die Dauer der Erprobung bis zum 28.02.2010 zweckbefristet“. Dann, ein Absatz später: „Die Probezeit entfällt“, weiter „Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform“ und schließlich als letzter Absatz „Der Arbeitsvertrag vom 31.07.06 ruht für die Zeit vom 01.09.09 bis 28.02.2010 im beiderseitigen Einvernehmen.“ Unterzeichnet habe ich den neuen Vertrag noch nicht, werde jedoch mehr oder weniger nachdrücklich dazu aufgefordert.