Fakten wie folgt: - Nordamerikanische Firma, mit GmbH in Deutschland - Dienst in der Firma 4.5 Jahre + - Urspruenglich befristeter Vertrag - Alleiniger Mitarbeiter der deutschen GmbH (nur um Steuer, Sozialabgaben, etc einfach abwickeln zu koennen) - Registriert noch im gleichem Jahr als Geschaeftsfuehrer, Gehalt unveraendert - im Folgejahr wurde ein weiterer Mitarbeiter eingestellt, allerdings hatte ich keine Weisungsberechtigung (direkt Report an auslaendischen Manager) - Erst 2014 wurden weitere Mitarbeiter eingestellt, ebenfalls hatte ich keine Weisungsbefugnis - Meine Hauptaufgabe bestand im Key Account Management, die Verwaltung der GmbH war nur ein kleiner Teil meiner Arbeit am Anfang, dies aenderte sich aber mit der hoeheren Mitarbeiterzahl - Fuer die Firmengruppe nahm ich weitere Vertretungsaufgaben als eingetragener Direktor von zwei Firmen in Asien wahr. - Es wurde nie ein Geschaeftsfuehrervertrag unterzeichnet - Ein Arbeitsdisput im letzten Jahr mit einem Mitarbeiter zeigte, dass das lokale Arbeitsgericht dazu tendierte anzunehmen dass die 10 Mitarbeiter Klausel nicht zutrifft, wegen der Internationalen Verflechtung der Firmengruppe Ich wuerde gerne erfahren in wieweit die Argumentationslinie "Objektiv gesehen war ich kein Geschaeftsfuehrer" erfolgsversprechend sein kann, bzw. in wieweit es Zweifel bei dem Rechtsanwalt der Inhaber wecken koennte, so dass eine Abfindung erreicht werden kann.