Kfz-Kauf Gewerbe zu Gewerbe
beantwortet von
Rechtsanwalt Marko Liebich / Meissen
Meine Werkstatt empfahl, falls keine angemessene Reaktion vom Händler auf meine (zunächst mündlich/telefonische) Reklamation folgt: Einen neuen TÜV-Bericht anzudrohen und auch erstellen zu lassen und dann weitere Schritte zu unternehmen. - Was halten Sie davon?