Gesamtanspruch 30 Tage, ergibt sich aus dem Tarifvertrag (unstrittig). Mein Arbeitgeber möchte mir jetzt nur noch 5 Urlaubstage gewähren, seine Rechnung: 30 / 12 * 8 = 20 - 15 = 5 Ich habe ihm den § 5 BUrlG vorgelegt und ihm erklärt, dass sich aus dem Umkehrschluss ergibt, dass ich einen Urlaubsanspruch auf die vollen 30 Tage habe. Er erklärte mir, dass diese Norm hier überhaupt nicht anzuwenden sei, und wenn sie es doch wäre, beziehe sie sich nur auf den in § 3 I BUrlG geregelten gesetzlichen Urlaub von 24 Tagen.