Eine Kündigung wurde in dem Sinn nicht ausgesprochen, da nicht geschrieben wurde, „wir kündigen Ihnen zum soundsovielten", lt. meinen Informationen muss die Kündigung auch schriftlich erfolgen, also in Briefform – elektronische Übermittlungen sind unzulässig. ... Andererseits habe ich natürlich auch kein großes Interesse zu einem solchen Arbeitgeber zurückzukehren – aber für mich ist auch nicht ersichtlich, weshalb ich ihm die Arbeit abnehmen sollte und selbst kündige? ... Mein Hauptinteresse, wie am besten kündigen und kann man eine tarifliche Bezahlung fordern bzw. den Vertrag einfach korrigieren, indem man die Tarifgage, ein anderes / früheres Enddatum, sowie die korrekte Anschrift einsetzt?