Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Damit gilt also die Kündigungsfrist von 4 Wochen.
2.
Hat der Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 622 BGB
. D. h., die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt