Hauptmieterseitige Kündigung befristeter Untermietvertrag (möbliert)
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Es besteht ein schriftlicher Untermietvertrag über ein voll möbliertes Zimmer inkl. Handtücher und Bettwäsche in einer Wohngemeinschaft. Der Hauptmieter wohnt in der gleichen Wohnung (3er WG). - Der Mietzeitraum wurde befristet.