Auswertung von Kontrollmaterial
vom 30.8.2021
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Ich führe eine nebengewerbliche Tätigkeit (Kleingewerbe ohne Ausweisung der Umsatzsteuer mit entsprechendem Vermerk auf der Rechnung) Ich wurde aufgefordert die Zahlungen von XY einem Kunden von mir nachzuweisen. ... Bei der Auswertung ist mir nun aufgefallen, dass zweich Rechnungen aus 2019 nicht in der Einnahme Überschussrechnung und somit auch nicht in der Einkommenssteuererklärung 2019 erfasst sind.