Haftung ein Steuerberater
vom 22.7.2005
20 €
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beantwortet von
Angenommen ein Steuerberater rät einem zu einer bestimmten steuerlichen Gestaltung. So kann es ja dennoch passieren, dass diese Gestaltung vom Finanzamt steuerlich nicht anerkannt wird (z.B. wegen Gestaltungsmißbrauch § 42 Abgabenordnung), da es ja durchaus möglich, dass das Finanzamt und später ggf. die Finanzgerichtsbarkeit diesen Sachverhalt steuerlich anders berurteilt als der Steuerberater. Dennoch ist es ggf. nicht möglich, dem Steuerberater einen Beratungsfehler nachzuweisen (z.B.wenn das Gestaltungsmodell bisher noch nie gerichtlich überprüft wurde) oder sehe ich das falsch??