Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf - Verkauf an Drittland bzw. mit Mängeln
vom 25.5.2015
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Liebe Anwälte, wir sind ein kleines, familiengeführtes Autohaus, dass junge Kfz verkauft, vorwiegend an Endkunden/Privatkunden. ... Wir schreiben dann in den Kaufvertrag Dinge rein, wie "Motorschaden, Getriebeschaden, Fahrzeug mit diversen technischen und elektronischen Mängeln behaftet" etc., um die Sachmängelhaftung indirekt zu umgehen. Der Privatkunde hat natürlich das Recht das Fahrzeug nach Belieben zu prüfen, jedoch muss er wenn er das Fahrzeug kaufen möchte, den Kaufvertrag mit den genannten Mängeln unterschreiben.