Sehr geehrte Fragestellerin,
die vorzeitige Löschung wäre nur dann möglich, wenn sämtliche Forderungen beglichen wären, andernfalls bleibt es bei der 3 Jahres Frist. die im Übrigen noch während der Wohlverhaltenszeit verlängert wird und nach Abschluss auch noch weitere 3 Jahre vermerkt bleibt.
Wenn der Kaufvertrag jedoch auf Ihren Namen laufen muss, um die Zuschüsse zu erhalten (dies wird ausnahmslos gefordert, da sonst nicht sicher gestellt werden kann, ob die Zuschüsse wirklich dem Bedürftigen zukommen), gibt es die Möglichkeit, dass Ihr Lebenspartner als Bürge oder auch als zweiter Schuldner den Kaufvertrag unterschreibt, dass er zwar zahlungsverpflichtet ist, aber das Fahrzeug selbst nur auf Ihrem Namen läuft.
Dies dürfte bei dem entsprechenden Autohaus auch kein Problem darstellen, sodass Sie das Fahrzeug auf Ihren Namen kaufen können und wegen der Schufa insoweit keine Probleme bekommen.