Mietrecht: Schadenersatz für geminderte Wohnqualität in Folge von Mängeln
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Im April 2013 erhielten wir ein Antwortschreiben seines Rechtsanwalts, aus dem hervorgeht das die Geschäftsführung der Firma X keine weiteren Schritte zur Mangelbehebung mehr unternehmen wird.