Dazu passt dass alle Arbeitsverträge, die Büromiete, die liquiden Mittel etc. ohnehin in die Unternehmung B wandern sollen. # Die neue Gesellschafterstruktur der A-GmbH soll so aussehen: 30% Person 1 (+5%), bleibt GF 30% Person 2 (+5%), bleibt GF 7,5% Person 3 (-17,5%) 7,5% Person 4 (-17,5%) 15% Person 5 (Investor, soll Anteile zum Nennwert erwerben) 10% Person 6 (Investor, soll Anteile für 150k erwerben) # Meine Fragen: (1) Wie können 1+2 ihre Anteile möglichst steuergünstig zurückgeben oder übetragen? ... (6) Ist es am Ende doch einfacher eine neue Gesellschaft zu gründen und alle Verträge zu ändern?