selbst gewartetes Auto privat verkauft -> Schaden -> Käufer hat Forderungen
vom 11.3.2024
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe einen Wagen (Bj. 2010, 270tkm) privat mit ADAC-Kaufvertrag inkl. folgender Klausel verkauft: "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach und Rechtsmängel verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. bestehende Ansprüche aus der Haftung für Sach und Rechtsmängel werden ebenso wie ggf. bestehende Garantieansprüche an den Käufer abgetreten."