Sehr geehrte Damen und Herren, mein befristeter mietvertrag ist abgelaufen.im vertrag steht ," das der vertrag bis zum 01.01.2003(nicht mehr als 5 jahre)befristet ist . es endet, ohne daß es einer weiteren erklärung bedarf.grund für die befristung ist die verkaufsabsicht der vermietrin" vertragsbeginn war am 01.01.2000. nach ablauf des vertrages am 01.01.2005 wurde uns auf unbestimmte zeit das mietrecht mündlich zugesagt. nun möchte die vermieterin die wohnung verkaufen. meine frage an Sie : wie lange haben wir das mietrecht,da eine vergleichbare wohnung in der umgebung mangelware ist?