Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es nicht möglich, einen Mietvertrag in einer Auktion anzubieten. Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, dem Vermieter und dem Mieter, und kann nicht ohne Zustimmung beider Parteien geändert oder übertragen werden. Darüber hinaus würde eine solche Auktion gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz verstoßen, das es verbietet, für die Vermittlung von Wohnraum eine Gebühr zu verlangen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Auch hier gilt, dass Sie als Mieter nicht das Recht haben, den Mietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters zu übertragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.