Regress nach Betriebsaufgabe
vom 4.1.2005
10 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Guten Abend Wenn die Arbeiten eines Handwerkers (einzelner Franchisenehmer) nicht zufriedenstellend ausgefallen sind, dieser Handwerker aber inzwischen pleite ist und den Betrieb aufgegeben hat, an wen wende ich mich dann bezüglich Nachbesserung / Regressforderungen? Der Betrieb wurde zwischenzeitlich von einem neuen Franchisenehmer übernommen. Vielen Dank im voraus.